Eine Erdgasleitung durch den Wald bedingt eine permanente Offenhaltung. In der Isleten entstand dadurch ein vielfältiges Biotop mit kleinen Nass- und sehr bemerkenswerten Trockenstandorten, welches seit Jahrzehnten unter Schutz steht. Highlights für den Flora-Liebhaber sind an den feuchten Stellen etwa die Sumpfdistel, Braunwurz und Seggen- sowie Binsenbestände und die an den sonnigen Süden erinnernde Zypressenwolfsmilch sowie der Oregano an den trockenen Orten. Und ganz besonders stolz darf sein, wer im Frühsommer die seltenen (und natürlich geschützten) Orchideen entdeckt: Neben dem Knabenkraut lassen sich sogar Exemplare der Bienenorchis finden! Durch die forstliche Pflege des angrenzenden Waldes hat sich darüber hinaus ein gestufter Waldrand mit einer Vielfalt an Arten und einem wertvollen Föhrenbestand entwickelt. Dieses abwechslungsreiche Mosaik an kleinen Lebensräumen darf als Eldorado für Schmetterlinge, Hummeln, Vögel und Säugetiere bezeichnet werden. Nicht zuletzt bietet das Naturschutzgebiet auch eine Besonderheit aus der Eiszeit: Ganz zuhinterst beim Abhang findet sich ein Reliktstandort der Preiselbeere, welche in der Riss-Eiszeit vor mindestens 130‘000 Jahren bis in unsere Gegend eingewandert ist und sich dann quasi „allein auf weiter Flur“ hat halten können. Um den Standort zu schützen, hat der Forst die Preiselbeeren eingezäunt und ist um genügend Belichtung durch entsprechendes Ausholzen besorgt.
Grundsätzlich wird die Pflege und der Unterhalt des von der Gemeinde geschützten Gebiets von der Erdgasleitungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Forst und der Gemeinde koordiniert. Die Offenhaltung entlang der Erdgasleitungsschneise ist aufwändig. Die gezielte Pflege des Schutzgebietes stellt sicher, dass die die Brombeeren nicht alles zuwachsen und dass die botanische Vielfalt der Trocken- und Nassstandorte erhalten bleibt. Die Orchideenwiesen müssen regelmässig gemäht, und das Schnittgut muss zur Verhinderung einer Überdüngung abgeführt werden. Feuerstellen im Perimeter des Schutzgebiets sind ebenso wenig erlaubt wie unnötige Trittschäden durch zusätzliche Trampelpfade und das Begehen mit Pferden. Und selbstredend für ein Schutzgebiet sollen die einheimischen Pflanzen dort bleiben, wo sie wachsen, und weder ausgegraben noch gepflückt werden.